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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Für
Lieferung und sonstige Leistungen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge
und Verlegeservice GmbH, Hameln, gleich ob kaufvertraglicher oder
werkvertraglicher Art, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen,
soweit nicht im Auftrag ausdrücklich und schriftlich einen abweichende
Vereinbarung getroffen ist:
1. Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss
1.1
Für Lieferung und Leistung der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere
Abreden getroffen oder von der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH bestätigt werden. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers oder Lieferanten sind für die
Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH nur verbindlich,
wenn sie durch die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice
GmbH schriftlich anerkannt werden.
1.2 In Prospekten, Anzeigen
u. ä. enthaltene Preisangaben Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An
auftragsgemäß abgegebene Angebote hält sich die Firma Heinz Lohmar
Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH dreißig Tage gebunden. Ein
Vertragsabschluss kommt erst mit Erteilung einer schriftlichen
Auftragsbestätigung zustande.
2. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Aufrechnung
2.1
Vereinbarte oder von der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH bestätigte Preise schließen, soweit der
Auftraggeber Verbraucher iSd. § 13 BGB ist, die gesetzliche
Umsatzsteuer ein. Ist der Auftraggeber Unternehmer iSd. § 14 BGB,
verstehen sich die Preise zzgl. der bei der Lieferung und Leistung
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Rechnungen der Firma
Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH sind sofort und ohne
Abzug fällig. Ein Skonto-Abzug ist nur gemäß schriftlicher Bestätigung
durch Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH zulässig.
Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn sie auf dem Geschäftskonto
Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH endgültig und
frei verfügbar sind oder bar geleistet werden. Zahlungen werden
zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste
Forderung verrechnet.
2.3 Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung
eines Rechnungsbetrages auch ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
gezahlt hat. (Hinweis gem. § 286 Abs. 3 BGB)
2.4 Mitarbeiter der
Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH sind zum Inkasso
nur berechtigt, wenn sie dem Auftraggeber dazu eine ausdrückliche
schriftliche Bestätigung eines Geschäftsführers der Firma Heinz Lohmar
Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH vorlegen.
2.5 Der
Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Heinz
Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig durch Gerichtsurteil,
Schuldanerkenntnis oder Vergleich festgestellt ist. Die Abtretung von
Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge
und Verlegeservice GmbH an Dritte ist ausgeschlossen.
3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
3.1
Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn diese von Firma
Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH schriftlich bestätigt
sind.
3.2 Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände
behindert und nicht fristgerecht möglich, welche die Firma Heinz Lohmar
Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH nicht zu vertreten hat, wie durch
Schäden an Fertigungsmaschinen, sonstige Betriebs- und
Transportstörungen sowie von Vorlieferanten zu vertretene
Lieferverzögerungen oder als Folge höherer Gewalt (Streik, Aussperrung,
behördliche Maßnahmen oder sonstige Katastrofenfälle), verschiebt sich
der Liefertermin um den Zeitraum der Verzögerung, sofern nicht die
Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH vom Vertrag
zurücktritt. Ist die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH mit der Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber
erst nach Ablauf einer der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
3.3 Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Firma Heinz
Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH oder des Herstellers -
soweit direkte Lieferung ab Hersteller vereinbart ist - verlassen hat.
Wird die Auslieferung und/oder der Versand der bereitstehenden Ware auf
Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der schriftlichen
Anzeige der Liefer- und Versandbereitschaft durch die Firma Heinz
Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH auf den Kunden über.
3.4
Transportschäden und Fehlmengen sind vom Auftraggeber auf den
Frachtpapieren zu vermerken, vom anliefernden Transporteur zu
bestätigen und sofort beim Spediteur/Frachtführer geltend zu machen,
wobei die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH bei
größeren Schäden die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfiehlt.
3.5
Die Ware der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH
steht bis zu vollständigen Zahlung der Rechnungsforderung unter
Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit folgendem weiteren Regelungen: -
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bleibt bis zur vollständigen
Erfüllung - bei Wechsel- oder Scheckzahlung bis zur endgültigen
Gutschrift auf dem Konto der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH - aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen
Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH gegen den
Auftraggeber, auch aus laufender Geschäftsbeziehung, einschl. etwa zu
Lasten des Auftraggebers bestehender Kontokorrentsalden Eigentum der
Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH. - Kommt der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Heinz
Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH auch nach Fristsetzung nicht
nach, ist die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu
nehmen. Eine Rücknahme gilt nicht als Ausübung des Rücktrittrechts,
sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt ist. Die
zurückgenommene Ware kann nach Androhung der Verwertung für Rechnung
des Auftraggebers von der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH freihändig zu einem angemessenen Preis verwertet
werden. Die Verwertungsbestimmungen der Insolvenzordnung bleiben
unberührt.
4. Haftungsbestimmungen
4.1 Der
Auftraggeber hat Mängel der Ware unverzüglich der Firma Heinz Lohmar
Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH anzuzeigen. Die mangelhafte Ware
ist in unverändertem Zustand für eine Besichtigung der Mitarbeiter der
Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH bereit zu
halten. Ansprüche wegen offensichtlicher, sofort bei erster
Augenscheinseinnahme erkennbarer Mängel sind nach Beginn der Be- oder
Verarbeitung der gelieferten Ware ausgeschlossen.
4.2 Die Firma
Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH haftet auf
Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen
die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4.3
Bodenbeläge werden ohne ausdrückliche andere Vereinbarung grundsätzlich
mit flüssigem Klebstoff vollflächig verklebt verlegt (VOB/DIN 18365).
Verlangt der Kunde eine lose Verlegung von Bodenbelägen ohne
Verklebung, ist jegliche Haftung der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH für Mängel der Verlegearbeiten ausgeschlossen.
4.4
Der Besteller erhält nach Fertigstellung der Leistung eine passende
Reinigungs- und Pflegeanweisung für seinen Bodenbelag. Sollte der Kunde
aus welchen Gründen auch immer nicht spätestens mit Vorlage der
Rechnung eine solche zugegangen sein, hat er dies sofort
schriftlich zu Rügen. Die Ausführung von Reinigungsarbeiten am
gelieferten Bodenbelag entgegen unserer Anweisung kann zu Schäden an
der Oberfläche führen, für die wir ausdrücklich keine übernehmen.
5. Schlussbestimmungen
5.1
Bei Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche oder aus anderen Gründen
auf Grund der geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma Heinz
Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH und dem Auftraggeber gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit der
Auftraggeber Unternehmer ist.
5.2 Erfüllungsort für sämtliche
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma Heinz Lohmar
Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH und dem Auftraggeber oder
Lieferanten ist der Sitz der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH, Hameln. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder
Lieferant, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Firma
Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH aus dem
Vertragsverhältnis auch in Wechsel- und Schecksachen der Sitz Firma
Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH in Hameln.
5.3
Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen oder
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und
der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht
berührt.
5.4 Werden zwischen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge
und Verlegeservice GmbH und dem Auftraggeber für das Vertragsverhältnis
die VOB vereinbart, gelten diese in der aktuellen Fassung, wie sie in
den Geschäftsräumen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und
Verlegeservice GmbH zur Einsichtnahme ausgehängt oder dem Auftraggeber
als Leihgabe ausgehändigt worden sind.
Geschäftsführer sowie alleiniger Gesellschafter: Heinz Lohmar |
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